
Um die Konzentration im Unterricht, das soziale Miteinander in den Pausen und das psychische Wohlbefinden unserer Schülerinnen und Schüler zu stärken, gelten an der Merian Realschule verbindliche Regeln für private Mobilgeräte. Die Regelungen wurden von der Schulkonferenz beschlossen und gelten für alle Schülerinnen und Schüler.
Grundregel
Mit dem Betreten des Schulgeländes wird das Smartphone in der dafür bereitgestellten Handytasche verstaut und verschlossen. Das gilt:
- vor Unterrichtsbeginn,
- während des gesamten Schultags,
- in Arbeitsgemeinschaften sowie
- bis zum Verlassen des Schulgeländes.
Das Mitführen eines Smartphones ist erlaubt, seine Nutzung grundsätzlich jedoch nicht. Das Gerät bleibt während dieser Zeit sicher in der verschlossenen Handytasche.
Nutzung im Unterricht
Im Unterricht darf ein Smartphone nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft für einen unterrichtlichen Zweck genutzt werden.
Für digitales Arbeiten, Recherchen und Präsentationen stellt die Schule iPads zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, die kein eigenes Smartphone mitbringen, haben dadurch keinerlei Nachteile.
Tests und Klassenarbeiten
Bei Tests und Klassenarbeiten gilt bereits das Mitführen eines Smartphones außerhalb oder innerhalb einer nicht verschlossenen Tasche als Täuschungsversuch.
Handytaschen
Die Handytaschen werden von der Schule als Leihobjekte zur Verfügung gestellt. Bei Verlust muss eine Ersatz-Handytasche im Sekretariat nachgekauft werden.
Verstöße und vergessene Handytasche
Bei einem Verstoß gegen die Regelung wird das Mobilgerät eingezogen. Die Erziehungsberechtigten werden informiert und müssen das Gerät abholen.
Wurde die Handytasche vergessen, muss das Smartphone ebenfalls abgegeben werden und kann von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können weitere Maßnahmen im Rahmen der schulgesetzlichen Möglichkeiten erfolgen.
Ausnahmen
Bei nachgewiesenem medizinischem Bedarf kann eine Nutzung nach vorheriger Absprache mit der Klassenleitung oder der Schulleitung ermöglicht werden.
Für Ausflüge und Klassenfahrten können die verantwortlichen Lehrkräfte alters- und situationsgerechte Sonderregelungen festlegen.
Öffnen der Handytaschen nach Schulschluss
Nach Unterrichtsende können die Handytaschen an den dafür vorgesehenen Stationen in der Aula und im Bistro geöffnet werden.
Bei einem früheren Unterrichtsende erfolgt die Öffnung durch eine Lehrkraft oder im Sekretariat.
Die Regelungen gelten ab dem Schuljahr 2026/27 bis auf Weiteres. Änderungen werden durch die Schule bekannt gegeben.
